Übernahme von osteopathischen Leistungen

In der Regel übernommen von:

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  • Privaten Krankenkassen.

  • Heilpraktikerzusatzversicherungen, die Sie im Rahmen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung abschließen können.

  • Einige gesetzliche Krankenkassen erstatten teilweise die Kosten für Osteopathie. Sie benötigen in diesem Fall ein Privatrezept von Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin für Osteopathie mit Ihrer Diagnose. Erkundigen Sie sich bitte vorab bei Ihrer Krankenkasse.

  • Da ich über die Zulassung als Heilpraktikerin verfüge, können Sie auch ohne ärztliche Verordnung jederzeit zu mir kommen. Die Abrechnung erfolgt nach Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).

  • Behandlungskosten:
    Säuglinge und Kinder bis 12 Jahre 30 Min.:  40 €
    Jugendliche ab 13 Jahre und Erwachsene 60 Min.:  80 € (Preisanpassung ab 01.08.2023 - 60 Min.:  90 €)