Privaten Krankenkassen.
Heilpraktikerzusatzversicherungen, die Sie im Rahmen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung abschließen können.
Einige gesetzliche Krankenkassen erstatten teilweise die Kosten für Osteopathie. Sie benötigen in diesem Fall ein Privatrezept von Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin für Osteopathie mit Ihrer Diagnose. Erkundigen Sie sich bitte vorab bei Ihrer Krankenkasse.
Da ich über die Zulassung als Heilpraktikerin verfüge, können Sie auch ohne ärztliche Verordnung jederzeit zu mir kommen. Die Abrechnung erfolgt nach Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Behandlungskosten:
Säuglinge und Kinder bis 12 Jahre 30 Min.: 40 €
Jugendliche ab 13 Jahre und Erwachsene 60 Min.: 80 € (Preisanpassung ab 01.08.2023 - 60 Min.: 90 €)